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Muss ich KI-Bilder kennzeichnen? Was der AI Act sagt

DarkWolf prüft ein KI-generiertes Bild mit einem Kennzeichnungs-Badge
DarkWolf denkt nachKI-BildGeneriert mit Gemini

Muss ich KI-Bilder kennzeichnen?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzregeln des EU AI Act, und im Netz kursiert dazu jede Menge Halbwissen. Es gibt keine allgemeine Pflicht, jedes KI-Bild zu markieren. Dieser Artikel ordnet ein, was Art. 50 tatsächlich verlangt, wen es betrifft und warum ich meine Bilder trotzdem kennzeichne.

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⚠️ Keine Rechtsberatung: Ich bin kein Anwalt. Dieser Artikel fasst meinen Recherchestand zusammen und ersetzt keine juristische Beratung. Wer für ein konkretes Projekt Rechtssicherheit braucht, fragt jemanden vom Fach.

Die kurze Antwort: meistens nicht

Die Aussage “ab August muss alles markiert werden” ist so nicht richtig. Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) führt keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Inhalte ein.

Der zentrale Artikel ist Art. 50. Er deckt vier konkrete Fälle ab, nicht mehr:

  1. Ein System, mit dem Menschen direkt interagieren (Chatbots), muss sich als KI zu erkennen geben.
  2. Anbieter von KI-Systemen müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar als KI-generiert markieren.
  3. Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung müssen die betroffenen Personen informieren.
  4. Betreiber müssen Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen.

Für die Frage nach Bildern ist Punkt 4 entscheidend. Und der betrifft eben nicht jedes generierte Bild, sondern eine bestimmte Sorte.

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Wann ein KI-Bild gekennzeichnet werden muss

Bei Bildern greift die sichtbare Offenlegungspflicht aus Art. 50 Abs. 4 vor allem dann, wenn ein Bild rechtlich ein Deepfake ist. Die Definition steht in Art. 3 Nr. 60: KI-generierter oder manipulierter Inhalt, der existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde.

Drei Kriterien müssen zusammenkommen: Der Inhalt ähnelt etwas real Existierendem, er ist KI-erzeugt oder -bearbeitet, und er wirkt täuschend echt. Ein Punkt wird dabei oft falsch verstanden: Eine Täuschungsabsicht ist nicht erforderlich. Es reicht, dass der Inhalt geeignet ist zu täuschen. Wer ein fotorealistisches Bild einer Szene erzeugt, die es nie gab, fällt also auch dann darunter, wenn keinerlei böse Absicht dahintersteckt.

Als praktische Faustregel:

  • Sieht es aus wie ein Foto und könnte jemanden täuschen? Dann kennzeichnen.
  • Ist es offensichtlich eine Illustration, Grafik oder Fiktion? Dann besteht in der Regel keine Pflicht.

Für erkennbar künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gibt es zusätzlich eine Abschwächung. Hier muss die Offenlegung nur so erfolgen, dass sie die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt - ein dezenter Hinweis reicht also, statt eines Wasserzeichens quer über das Bild.

Warum Bilder und Texte unterschiedlich behandelt werden

Ein häufiger Fehler, den ich in vielen Artikeln zum Thema sehe: Bild- und Textpflichten werden vermischt. Art. 50 Abs. 4 unterscheidet aber klar.

Bei Bildern, Audio und Video geht es um den Deepfake-Fall, wie oben beschrieben. Bei Texten greift eine andere Bedingung: KI-generierte Texte, die über Themen von öffentlichem Interesse informieren (Politik, Gesundheit, gesellschaftliche Debatten), müssen gekennzeichnet werden. Davon ausgenommen sind Texte, die ein Mensch redaktionell geprüft hat und für die jemand die Verantwortung übernimmt. Wichtig dabei: Laut den Leitlinien der EU-Kommission reicht eine oberflächliche oder rein formale Kontrolle nicht - es muss eine echte inhaltliche Prüfung sein.

Ein KI-Bild von einem Wolf am Laptop ist also etwas völlig anderes als ein KI-Text über die Bundestagswahl. Wer beides in einen Topf wirft, kommt bei der Einordnung durcheinander.

Wen die Pflicht trifft, und wen nicht

Die Offenlegungspflicht aus Abs. 4 richtet sich an Betreiber (im Gesetz “deployer”). Die Definition in Art. 3 Nr. 4 nimmt eine rein “persönliche, nicht-berufliche Tätigkeit” ausdrücklich aus. Ein reiner Hobby-Account, der ein KI-Bild privat teilt, ist damit erst einmal nicht gemeint.

Diese Ausnahme wird aber eng ausgelegt. Zwei Punkte solltest du kennen:

  • Wirtschaftliches Interesse zählt als beruflich. Ein monetarisierter Blog, ein Shop oder eine Unternehmensseite gelten als beruflicher Kontext. Auf “das ist nur mein Hobby” kann sich niemand berufen, der mit der Seite Geld verdient.
  • Themen von öffentlichem Interesse verengen die Ausnahme weiter. Die Leitlinien nennen das Beispiel eines Deepfakes über einen Lokalpolitiker, das jemand privat in sozialen Medien teilt - das fällt trotzdem unter die Pflicht, wenn es den öffentlichen Diskurs beeinflussen kann.

Für einen privaten Blog ohne wirtschaftliches Interesse und ohne politische Themen greift die Ausnahme also tendenziell. Sobald Geld oder gesellschaftlich relevante Themen im Spiel sind, wird die Luft dünner. Eine pauschale Ja-oder-Nein-Antwort für “jeden Blog” gibt es nicht.

Fristen, Bußgelder und wer kontrolliert

Ein paar harte Fakten zum Einordnen:

PunktStand
Geltung Art. 50 (Deepfake-Kennzeichnung)seit 2. August 2026
Separate Frist 2. Dezember 2026nur für maschinenlesbare Anbieter-Markierung bei Bestandssystemen
Bußgeldrahmen Art. 50bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Aufsicht in DeutschlandBundesnetzagentur

Bei den Fristen wird oft etwas durcheinandergebracht. Die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes durch Betreiber gilt seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist. Die häufig genannte Frist bis zum 2. Dezember 2026 gehört zu einem anderen Absatz: Sie betrifft die maschinenlesbare Markierung, die die Anbieter der KI-Systeme in ihre Ausgaben einbauen müssen (Wasserzeichen, Metadaten), und zwar nur für Systeme, die schon vor dem Stichtag am Markt waren. Diese Verschiebung kam über den sogenannten Digital Omnibus. Für dich als Website-Betreiber ändert sie an der Bild-Kennzeichnung nichts.

Die Durchsetzung liegt in Deutschland bei der Bundesnetzagentur, die seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-MIG) am 29. Juli 2026 die zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle für KI-Verstöße ist. Ein erster konkreter Bußgeldfall nach Art. 50 ist mir bis zum Redaktionsschluss dieses Artikels nicht bekannt.

Warum ich meine KI-Bilder trotzdem kennzeichne

Die Wolf-Bilder hier auf der Seite und die Illustrationen in den Artikeln sind genau das: Illustrationen. Nach den Regeln oben müsste ich sie gar nicht markieren, und trotzdem tue ich es. Ich habe damit angefangen, lange bevor das Gesetz überhaupt in Kraft war.

Dahinter stehen zwei Gründe, in dieser Reihenfolge.

Erstens finde ich es selbst angenehm zu wissen, was echt ist und was aus einem Modell kommt. Das ist eine praktische Sache der Übersicht.

Zweitens, und das ist mir wichtiger: Ich will nicht den Eindruck erwecken, ein Mensch hätte das gezeichnet - weder ich selbst noch jemand, den ich dafür bezahlt hätte. In einem generierten Bild steckt keine Arbeit von jemandem, der das Handwerk gelernt hat. Wer die Bilder auf meiner Seite sieht, soll das einordnen können. Das ist für mich eine Frage des Respekts gegenüber Illustratoren und Fotografen.

Wie andere das handhaben, ist deren Sache. Für mich fühlt es sich so richtig an. Wer sich grundsätzlich fragt, wie viel Sorgfalt KI-Ausgaben verdienen: Ich behandle KI-generierten Code mit den gleichen Prüfstandards wie Code von Kollegen, und bei Bildern ist es dieselbe Haltung.

Wie du KI-Bilder auf deiner Seite kennzeichnest

Wenn du das umsetzen willst, hängt der Weg von deinem System ab.

Für WordPress habe ich mir vor einer Weile ein kleines Plugin gebaut, das KI-Bilder automatisch mit einem Badge versieht. Die komplette Anleitung samt Download steht im Artikel WordPress KI-Bilder kennzeichnen. Du markierst ein Bild einmal in der Mediathek, den Rest erledigt das Plugin.

Diese Seite hier läuft nicht auf WordPress, sondern auf Astro. Auch hier werden die Bilder automatisch gekennzeichnet - über eine Komponente, die anhand des Ablageordners erkennt, ob ein Bild KI-generiert ist. Wie das konkret funktioniert und wie du es in dein eigenes Projekt übernimmst, beschreibe ich in einem folgenden Artikel.

Ich habe diese Erfahrung übrigens beim KI-Experiment rund um das Favoritenportal gesammelt, wo ich viel mit generierten Bildern gearbeitet habe. Wenn du ein anderes System nutzt (Hugo, 11ty, selbstgebaut), lässt sich das meist mit ein paar Zeilen lösen.

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Wie du das jetzt einordnest

Der EU AI Act ist kein Grund zur Panik. Er ist aber ein Anlass, kurz zu prüfen, welche Bilder auf deiner Seite betroffen sein könnten. Für die meisten Illustrationen und Grafiken auf einer normalen Website besteht keine Kennzeichnungspflicht. Sobald deine Bilder fotorealistisch sind und als echt durchgehen könnten, oder sobald es um Themen von öffentlichem Interesse geht, solltest du genauer hinschauen.

Mein Rat: Kläre für dich, welche Bilder auf deiner Seite überhaupt KI-generiert sind, und ob eines davon in die Deepfake-Kategorie fällt. Wenn ja, kennzeichne es. Wenn nein, kannst du es trotzdem tun - aus denselben Gründen, aus denen ich es mache. Und wenn du beim technischen Teil Hilfe brauchst, weißt du, wo du mich findest.

FAQ - Frequently Asked Questions DarkWolfCave
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Häufig gestellte Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Nein. Der EU AI Act verlangt keine allgemeine Kennzeichnung für sämtliche KI-Inhalte. Eine sichtbare Pflicht greift bei Bildern vor allem dann, wenn sie als Deepfake gelten - also fotorealistisch sind und als echt durchgehen könnten. Erkennbare Illustrationen fallen normalerweise nicht darunter.
Was ist ein Deepfake nach dem AI Act?
Laut Art. 3 Nr. 60 ist ein Deepfake KI-generierter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der existierenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlich als echt erscheinen würde. Eine Täuschungsabsicht ist dafür nicht nötig - es reicht, dass der Inhalt täuschen könnte.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für private Blogs?
Die Pflicht richtet sich an Betreiber (deployer) im beruflichen Kontext, nicht an rein private, nicht-berufliche Nutzung. Ein monetarisierter Blog gilt aber schon als beruflich. Bei politischen oder gesellschaftlich relevanten Themen legt die EU die Ausnahme eng aus, hier ist Vorsicht angebracht.
Seit wann gilt der AI Act für KI-Bilder?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes durch Betreiber ist seitdem in Kraft. Die separate 4-Monats-Frist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft nur die maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter der KI-Systeme.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen Art. 50?
Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 sieht der AI Act Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung.
Muss ich meine KI-Illustrationen kennzeichnen?
Rein rechtlich meistens nicht, solange sie erkennbar als Illustration gestaltet und nicht als echtes Foto zu verwechseln sind. Viele kennzeichnen sie trotzdem freiwillig, aus Transparenz gegenüber den Lesern und aus Respekt vor Illustratoren und Fotografen.

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